Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Jörg Distler, im Folgenden kurz Übersetzeungsbüro genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro Jörg Distler nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs– und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass das Übersetzungsbüro eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten des Übersetzungsbüros.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er das Übersetzungsbüro frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt das Übersetzungsbüro die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Das Übersetzungsbüro durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 € begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen — wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde — keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Rügt der Auftraggeber innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu beschreiben. Das Übersetzungsbüro wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist vornehmen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an das Übersetzungsbüro zurück.
Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Auftraggeber wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn das Übersetzungsbüro, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat das Übersetzungsbüro dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§286 Nr. 2 BGB) Verzug ohne Mahnung ein. Hierdurch fallen für Sie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (für Privatpersonen), beziehungsweise acht Prozentpunkten (für Unternehmen), über dem Basiszinssatz (
(3) Das Übersetzungsbüro hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Das Übersetzungsbüro kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Das Übersetzungsbüro kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs– und –entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Das Übersetzungsbüro behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass das Übersetzungsbüros die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass das Übersetzungsbüro mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Firmensitz Regensburg / Wohnsitz des Übersetzungsbüros.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.